Wiesbaden. Mit großer Zufriedenheit reagierte die Landesbeauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf,  auf die Mitteilung, dass das 10. Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes    durch die Gegenzeichnung von Bundespräsident Gauck zum 14. September 2013 in Kraft getreten ist. „Auf diese Gesetzesänderung haben viele Menschen lange gewartet! Sie löst endlich das Problem schmerzlicher Familientrennungen bei Spätaussiedlern und   unterstreicht den Schutz von Ehe und Familie in besonderer Weise“, so die Landesbeauftragte.

Mit der Gesetzesänderung werde eine nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers ermöglicht, ohne dass ein Härtefall vorliegen müsse. Das Erfordernis „Härtefall“ wurde vollkommen aus dem Gesetz     gestrichen. Ebenso entfalle das Erfordernis der gemeinsamen, gleichzeitigen Ausreise. Die Einbeziehung könne nun jederzeit nachgeholt werden.

Auch für die Aufnahme der Spätaussiedler selbst seien Erleichterungen geschaffen worden. Nach der neuen Regelung könne ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch Nationalitätenerklärung oder „auf andere Weise“ z.B. durch Eintrag der deutschen Volkszugehörigkeit in universitären Formularanträgen erfolgen. Diese Neuerung reagiere auf die in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion seit 1998 geübte Praxis, keine Nationalitätenerklärung mehr in den Inlandspass aufzunehmen.

Neu eingeführt werde die Möglichkeit, das Bekenntnis auch durch ausreichende schulische   Sprachkenntnisse zu erbringen. Daneben bleibe die Möglichkeit bestehen, die Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe durch familiär vermittelte Deutschkenntnisse nachzuweisen. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass der aufgezwungene Verlust der deutschen Sprachkenntnisse zum leidvollen Kriegsfolgenschicksal der Russlanddeutschen gehört.

Bundestag und Bundesrat hätten die Notwendigkeit zu Änderungen im Bundesvertriebenengesetz deutlich erkannt und entsprechend gehandelt. Die klaren, positiven Gesetzesregelungen würden nun zum Wohl der Spätaussiedler familienorientiert und lebenspraktisch umgesetzt.

Befürchtungen vor einer massenhaften Ausreisewelle von Aussiedlern im Zusammenhang mit den Gesetzeserleichterungen werden von der Landesbeauftragten nicht geteilt: „Seit 1979 sind 2,3 Millionen Deutsche aus Russland als Spätaussiedler in die Bundesrepublik gekommen. Damit ist der Großteil der Russlanddeutschen bereits hier“, so Frau Ziegler-Raschdorf. Im Übrigen habe der Gesetzgeber schon vor Jahren die jährliche Obergrenze des Zuzugs von Spätaussiedlern auf 100.000 Personen begrenzt. Die Zahl der Aussiedler habe in den letzten fünf Jahren bei 2 – 5 % dieser als Obergrenze festgelegten Zahl gelegen.

„Mit großer Erleichterung und Dankbarkeit stelle ich fest, dass sich alle Bemühungen im Zusammenhang mit der Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes gelohnt haben. Die Hessische Landesregierung versteht sich seit Jahren als Partner der Spätaussiedler und stellt gerade auch durch die Einsetzung einer Landesbeauftragten und durch weitere Instrumentarien eine regelmäßige und  erfolgreiche Beschäftigung mit Fragen der Aussiedlerpolitik sicher. Ich freue mich, dass die Gespräche von Ministerpräsident Volker Bouffier ebenso wie meine Bemühungen in Berlin zum Gelingen der Gesetzesänderung beitragen konnten. Dies spricht für unsere engagierte und erfolgreiche Aussiedlerpolitik in Hessen! Unser Bundesland wird unter Ministerpräsident Volker Bouffier auch künftig ein verlässlicher Partner der Aussiedler bleiben“, so die Landesbeauftragte abschließend.

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